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  • INFORMATIONEN

     


    Ab November führt die Gemeinde Lohra folgende Energiesparmaßnahmen mit öffentlicher Wirkung ein.

    Hausintern werden in der Gemeindeverwaltung sowie dem Betriebshof weitere Maßnahmen eingeführt. 

     

    Gemeindeverwaltung 

     

    Die Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung werden angepasst. Ab 01. November 2022 ist die

    Verwaltung am Montag, Mittwoch und Donnerstag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlich am

    Dienstag von 14:00 bis 17:00 Uhr und am Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Freitags

    bleibt die Verwaltung geschlossen und alle Mitarbeiter arbeiten im Homeoffice und sind über die

    Durchwahlnummern erreichbar. 

     

    Bürgerhaus und Dorfgemeinschaftshäuser 

     

    Das Bürgerhaus in Lohra und das Dorfgemeinschaftshaus in Kirchvers werden weiter betrieben

    und bleiben geöffnet, da sie auch im Katastrophenfall zur Verfügung stehen müssen (Notunterkünfte).

    Die Temperaturen in beiden Häusern werden auf 19 Grad reduziert. 

     

    Die Dorfgemeinschaftshäusern in Rodenhausen, Rollshausen und Reimershausen bleiben geschlossen,

    die Temperatur in den Häusern wird auf 10 Grad reduziert. Die Räumlichkeiten der Feuerwehren in den

    Dorfgemeinschaftshäusern sind von dieser Regelung ausdrücklich ausgenommen. 

     

    Anmietungen für die Häuser in Rodenhausen, Rollshausen und Reimershausen, die bereits jetzt

    gebucht wurden, können durchgeführt werden, jedoch wird die Temperatur auch hier auf 19 Grad begrenzt. 

     


     

     Informationen zum Linienverkehrs und ÖPNV bzgl. der Baumaßnahme OD Damm:

     

    Auf der Linie MR-34 wird ein Großteil der Fahrten zwischen Niederwalgern und Lohra über die Etzelmühle, Altenvers und Rollshausen (L 3061, K 50 und K 52) umgeleitet. Als Ersatzhaltestelle für die Haltestellen Rodelweg und Furtbach in Damm dient die Haltestelle Etzelmühle.

     

    Da auch die Haltestelle Lohra Marburger Straße nicht angefahren werden kann, wird stattdessen auf zahlreichen Fahrten die Haltestelle Lohra Biegenstraße in die Bedienung aufgenommen.

    Fahrten, auf denen eine Bedienung von Damm nicht erforderlich ist, werden zur Einhaltung der Gesamtfahrtzeit von Niederwalgern aus über die K 56 nach Kehna und von hier aus über die K 102 weiter nach Lohra umgeleitet.

    Neben der Linie MR-34 sind von der Sperrung in Damm auch die Fahrten 004 der Linie MR-37 sowie die Fahrten 010 und 014 der Linie MR-39 betroffen.Der Anschluss am Bahnhof Niederwalgern bleibt in beiden Richtungen erhalten. Die Umsteigezeit wird jedoch verkürzt. So fahren die Regelfahrten der MR-34 in Richtung Lohra bereits zur Minute 27 in Niederwalgern ab, sodass die Umsteigezeit von den Zügen aus Richtung Gießen nur noch drei Minuten beträgt. Aus Richtung Lohra kommen die Regelfahrten der MR-34 zur Minute 22 in Niederwalgern an, sodass die Umsteigezeit zum Zug in Richtung Marburg ebenfalls nur noch 3 Minuten beträgt.

    Die Anschlüsse in Krumbach bzw. Fellingshausen von und zur Linie GI-42 bleiben ebenfalls erhalten, die Umsteigezeit verkürzt sich in den meisten Fällen jedoch um zwei Minuten.

    Die Ankunfts- und Abfahrtszeiten an der Gesamtschule Niederwalgern bleiben unverändert, bei der Bedienung der einzelnen Orte kommt es jedoch aufgrund der wegen der Umleitung veränderten Linienwege zu zeitlichen Verschiebungen im Minutenbereich. Bei weitere Fragen zum ÖPNV wenden Sie sich bitte direkt an den RMV.

     

    Umleitplan OD Damm1

    Umleitplan OD Damm2

     

     


     

    Fließpfadkarte

     

    Fließpfadkarte

    (Beispiel Fließpfadkarte)

    Welche Straßen oder Plätze sind bei Starkregen besonders gefährdet? Gibt es in unserer Kommune kritische Bereiche, die in einem Überflutungsbereich liegen? Gibt es starke Hangneigungen bei landwirtschaftlichen Flächen, von denen das Wasser in den Ort fließt? Um das aufzuzeigen, eignen sich für kleinere Ortschaften oder Ortsteile, besonders im ländlichen Raum, die Fließpfadkarten. Sie zeigen (in einer Auflösung von 1 m²) eine erste Übersicht der potenziellen Fließpfade, die das Regenwasser bei einem Starkregenereignis nehmen würde.

    Einbezogen werden Hangneigungen in unterschiedlichen Abstufungen, Landnutzungen und Gebäudeinformationen. Die Fließpfade werden mit einem Puffer von 20 m dargestellt, um die Gefährdung von Gebäuden oder anderer Infrastruktur besser sichtbar zu machen.

    Aufgrund der Auflösung des Digitalen Geländemodells von 1 m² ist es nicht möglich, feine Geländestrukturen in der Karte zu berücksichtigen. Durchlässe, Mauern und Gräben führen dazu, dass Fließpfade womöglich abgeleitet werden und die Darstellung nicht mehr der Realität entspricht. Die Karte ist letztendlich nur so gut wie ihre Datengrundlage.

    Deshalb bitten wir um Ihre Mithilfe. Sie kennen die Örtlichkeiten genau und erkennen die Fehler auf der Karte. Geben Sie Ihre Hinweise an die Gemeindeverwaltung weiter – Tel. 06462 / 2007-0 oder info@lohra.de oder über unsere Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher.

    Über unsere Homepage können Sie die Karte jederzeit digital einsehen.

    In der Gemeindeverwaltung und dem Dorfgemeinschaftshaus Kirchvers hängt die Karte aus. Hier bitten wir um eine kurze Terminabsprache – Tel. 06462 / 2007-0.

     

    Link zur Fließpfadkart der Gemeinde Lohra

    https://hessendrive.hessen.de/public/download-shares/k7ZE1HDlZHCMa1BZPcwHNIDPdGwcvNwf

     

      


     

    Corona

    Regelungen für öffentliche Gebäude in der Gemeinde Lohra

     

    Aktuelle Informationen erhalten Sie jederzeit unter dieser Internetadresse:

    https://www.hessen.de/handeln/corona-in-hessen

     

    Regelungen für die Dorfgemeinschaftshäuser

     

    ·  

     Die Dorfgemeinschaftshäuser werden wieder für private Veranstaltungen zur Verfügung gestellt. Hierbei bleibt es jedem Veranstalter selbst überlassen, welche Hygienemaßnahmen er für geeignet hält. Bei einer Unterschreitung des Mindestabstands und größeren Menschenansammlungen im Innenbereich werden weiterhin OP-Masken oder FFP 2 Masken dringend empfohlen. Eine 3G oder 2G Regelung ist immer noch zulässig und kann von dem Veranstalter verlangt werden, dennoch ist diese nicht mehr verpflichtend. Der Veranstalter trägt hierbei im vollen Umfang die Verantwortung für die Veranstaltung.

     

     

     

    Regelungen für das Rathaus

     

    ·         Das Betreten des Rathauses kann wieder ohne Maske, weiterhin aber mit vorheriger Terminvergabe erfolgen.     

    ·         Desinfektionsmittel steht im Eingangsbereich.

    Sollten Sie Fragen zu den aktuellen Regelungen haben, steht Ihnen unser Sacharbeiter Herr Fabian Kirch unter den folgenden Kontaktdaten gerne zur Verfügung:

    E-Mail: Fabian.Kirch@Lohra.de

    Tel.: 06462/200728

     

    Diese Regelungen gelten vorerst bis auf Widerruf durch den Bürgermeister der Gemeinde Lohra.

     


     

     

    Corona-Hilfspaket des Landkreises und der Gemeinde Lohra


     

    Hygienekonzept Gemeindevertretung, Ältestenrat und Ausschüsse

     


     

     

     

    Landkreis Marburg-Biedenkopf   

     

    Auf der Internetseite des Landkreises Marburg-Biedenkopf finden Sie

    regelmäßig aktualisierte Informationen des Landkreises, des Gesundheitsamtes,

    des Landes Hessen und des RKI zum Coronavirus

      

     

    Gesundheitsamt des Landkreises Marburg-Biedenkopf

     

    Der Landkreis Marburg-Biedenkopf hat Hotlines geschaltet, die werktags zwischen

    9:00 Uhr und 16:00 Uhr erreichbar sind.

    Für Fragen rund um das Coronavirus stehen das Gesundheitsamt unter der

    Tel. 06421/4054444 und für Fragen zur Schließung von Schulen und

    Kindertageseinrichtungen die Nummer 06421/4051888 zur Verfügung.

        

    Ansprechpersonen im Erkrankungsfall (Husten, Fieber, Gliederschmerzen; Halsschmerzen)

    sind alle niedergelassenen Hausärztinnen und Hausärzte und außerhalb der Sprechzeiten

    die Zentrale des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes. 

    Diese klären ab, ob eine Infektion mit dem Coronavirus oder eine andere ansteckende

    Erkrankung, wie zum Beispiel Influenza, in Betracht kommt. Die zentrale Rufnummer des

    Ärztlichen Bereitschaftsdienstes 116 117 ist rund um die Uhr erreichbar.
    Wichtig ist, dass sich alle Personen, die möglicherweise eine ansteckende Erkrankung haben –

    insbesondere auch bei Verdacht auf Coronavirus – vorher telefonisch in der Praxis anmelden

    und das weitere Vorgehen absprechen, damit sichergestellt werden kann, dass sich eine

    Infektion in Wartebereichen von Arztpraxen unter den dort anwesenden Patientinnen und Patienten

    nicht weiter verbreitet.

     

     

     

     

     

     

     

     

     



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