Corona
Regelungen für öffentliche Gebäude in der Gemeinde Lohra
Aktuelle Informationen erhalten Sie jederzeit unter dieser Internetadresse:
https://www.hessen.de/handeln/corona-in-hessen
Regelungen für die Dorfgemeinschaftshäuser
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Die Dorfgemeinschaftshäuser werden wieder für private Veranstaltungen zur Verfügung gestellt. Hierbei bleibt es jedem Veranstalter selbst überlassen, welche Hygienemaßnahmen er für geeignet hält. Bei einer Unterschreitung des Mindestabstands und größeren Menschenansammlungen im Innenbereich werden weiterhin OP-Masken oder FFP 2 Masken dringend empfohlen. Eine 3G oder 2G Regelung ist immer noch zulässig und kann von dem Veranstalter verlangt werden, dennoch ist diese nicht mehr verpflichtend. Der Veranstalter trägt hierbei im vollen Umfang die Verantwortung für die Veranstaltung.
Regelungen für das Rathaus
· Das Betreten des Rathauses erfolgt im 3G – Modell und mit vorheriger Terminvergabe. Jeder Mitarbeiter wird sie auf die entsprechenden Regelungen hinweisen.
· Sollte das Rathaus betreten werden herrscht eine Maskenpflicht. Hierbei ist eine OP-Maske oder FFP2 Maske ausreichend.
· Desinfektionsmittel steht im Eingangsbereich.
Sollten Sie Fragen zu den aktuellen Regelungen haben, steht Ihnen unser Sacharbeiter Herr Fabian Kirch unter den folgenden Kontaktdaten gerne zur Verfügung:
E-Mail: Fabian.Kirch@Lohra.de
Tel.: 06462/200728
Diese Regelungen gelten vorerst bis auf Widerruf durch den Bürgermeister der Gemeinde Lohra.
Der Landkreis Marburg-Biedenkopf hat Hotlines geschaltet, die werktags zwischen
9:00 Uhr und 16:00 Uhr erreichbar sind.
Für Fragen rund um das Coronavirus stehen das Gesundheitsamt unter der
Tel. 06421/4054444 und für Fragen zur Schließung von Schulen und
Kindertageseinrichtungen die Nummer 06421/4051888 zur Verfügung.
Ansprechpersonen im Erkrankungsfall (Husten, Fieber, Gliederschmerzen; Halsschmerzen)
sind alle niedergelassenen Hausärztinnen und Hausärzte und außerhalb der Sprechzeiten
die Zentrale des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes.
Diese klären ab, ob eine Infektion mit dem Coronavirus oder eine andere ansteckende
Erkrankung, wie zum Beispiel Influenza, in Betracht kommt. Die zentrale Rufnummer des
Ärztlichen Bereitschaftsdienstes 116 117 ist rund um die Uhr erreichbar.
Wichtig ist, dass sich alle Personen, die möglicherweise eine ansteckende Erkrankung haben –
insbesondere auch bei Verdacht auf Coronavirus – vorher telefonisch in der Praxis anmelden
und das weitere Vorgehen absprechen, damit sichergestellt werden kann, dass sich eine
Infektion in Wartebereichen von Arztpraxen unter den dort anwesenden Patientinnen und Patienten
nicht weiter verbreitet.