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  • Amtliche Bekanntmachungen


    Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Lohra

     

     

    Interessenbekundungsverfahren zu einer Pachtfläche der Gemeinde Lohra in der Gemarkung Lohra

     

    Die zu verpachtende Fläche befindet sich in der Gemarkung Lohra.

    Folgende Fläche soll langfristig, mindestens für 10 Jahre verpachtet werden:

    Flur 24                       Flurstück 95              795 qm           Ackerland

     

    Bodenschätzung:

    457 qm Ackerland, Bodenzahl 69

    338 qm Ackerland, Bodenzahl 38

     

    Festgelegte Höhe des Pachtzinses: 39,75 € jährlich, zahlbar zum 01.03. eines Pachtjahres

     

     

    Gemarkung Lohra Flur 24, Flurstück 95

     

    Lage (Gemarkungsgrenze zu Mornshausen):

     


     

     

    Abgabe einer Bewerbung um das Pachtland:

     

    Bitte machen Sie sich mit der Richtlinie zur Vergabe von landwirtschaftlich genutztem Pachtland der Gemeinde Lohra vertraut, diese finden Sie auf unserer Homepage:

    index_main.php?unid=2663&websiteid=m4

    und reichen Sie den dort befindlichen Informations-/Bewerbungsbogen ausgefüllt schriftlich oder digital bei der Gemeindeverwaltung Lohra ein.

    Der Informations-/Bewerbungsbogen muss spätestens bis zum 25.05.2023 um 15:00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung Lohra eingegangen sein.

    Zu spät eingereichte Bögen werden nicht berücksichtigt.

     

    Auswertung der Informations-/Bewerbungsbögen

     

    Die eingegangenen Informations-/Bewerbungsbögen werden sorgfältig ausgewertet. Eine Kontaktaufnahme mit Interessenten/Bewerbern (m./w./d.) erfolgt nur, wenn dies zur Klärung von Fragen erforderlich ist.  

     

    Danach werden die Bögen dem Gemeindevorstand zur Entscheidung vorgelegt.

    Nach Entscheidung werden die Interessenten/Bewerber (m./w./d.) benachrichtigt.

    Sollte diese Benachrichtigung ausbleiben, können daraus keine Ansprüche gegen die Gemeinde Lohra abgeleitet werden.

    Sollten keine Bögen eingehen, wird das Verfahren aufgehoben.

     

    Auskünfte

    Ausschreibende Stelle:

    Gemeinde Lohra

    Bauamt

    Heinrich-Naumann-Weg 2

    35102 Lohra

     

    Auskünfte werden bis zum 24.05.2023 wie folgt erteilt:

    Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag  in der Zeit von 8:00 – 12:00 Uhr

    Dienstag                                                        in der Zeit von 14:00 – 17:00 Uhr

    Donnerstag                                                    in der Zeit von 14:00 – 18:00 Uhr

     

    Ihre Ansprechpartnerin ist:

    Frau Roos

    Tel.:                 06462/2007-20

    E-Mail:             sandra.roos@lohra.de

     

     

     

     

    Lohra, den 27.04.2023

    Gez. Karina Schlemper-Latzel, Bürgermeisterin

     

     

     

     


     

    Interessenbekundungsverfahren zu einer Pachtfläche der
    Gemeinde Lohra in der Gemarkung Lohra

     

    Die zu verpachtende Fläche befindet sich in der Gemarkung Lohra. Der derzeitige
    Pachtvertrag endete zum 31.12.2022.
    Folgende Fläche soll langfristig, mindestens für 10 Jahre verpachtet werden:
    Flur 5 Flurstück 558 2.088 qm Grünland

     

    Bodenschätzung:
    1.495 qm Grünland, Bodenzahl 64
    593 qm Grünland, Bodenzahl 60

     

    Festgelegte Höhe des Pachtzinses: 39,37 € jährlich, zahlbar zum 01.03. eines
    Pachtjahres

     

     
    Verpachtung 1
    Gemarkung Lohra Flur 5, Flurstück 558
     


    Lage (Gemarkungsgrenze zu Damm):

     Verpachtung 2

     

     

     
    Abgabe einer Bewerbung um das Pachtland:
    Bitte machen Sie sich mit der Richtlinie zur Vergabe von landwirtschaftlich genutztem
    Pachtland der Gemeinde Lohra vertraut, diese finden Sie auf unserer Homepage:
    index_main.php?unid=2663&websiteid=m4
    und reichen Sie den dort befindlichen Informations-/Bewerbungsbogen ausgefüllt
    schriftlich oder digital bei der Gemeindeverwaltung Lohra ein.
    Der Informations-/Bewerbungsbogen muss spätestens bis zum 23.05.2023 um 15:00 Uhr
    bei der Gemeindeverwaltung Lohra eingegangen sein.
    Zu spät eingereichte Bögen werden nicht berücksichtigt.

     

    Auswertung der Informations-/Bewerbungsbögen
    Die eingegangenen Informations-/Bewerbungsbögen werden sorgfältig ausgewertet. Eine
    Kontaktaufnahme mit Interessenten/Bewerbern (m./w./d.) erfolgt nur, wenn dies zur Klärung
    von Fragen erforderlich ist.


     

    Danach werden die Bögen dem Gemeindevorstand zur Entscheidung vorgelegt.
    Nach Entscheidung werden die Interessenten/Bewerber (m./w./d.) benachrichtigt.
    Sollte diese Benachrichtigung ausbleiben, können daraus keine Ansprüche gegen die
    Gemeinde Lohra abgeleitet werden.
    Sollten keine Bögen eingehen, wird das Verfahren aufgehoben.
     
    Auskünfte
    Ausschreibende Stelle:
    Gemeinde Lohra
    Bauamt
    Heinrich-Naumann-Weg 2
    35102 Lohra

     

    Auskünfte werden bis zum 22.05.2023 wie folgt erteilt:
    Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag in der Zeit von 8:00 – 12:00 Uhr
    Dienstag in der Zeit von 14:00 – 17:00 Uhr
    Donnerstag in der Zeit von 14:00 – 18:00 Uhr

     

    Ihre Ansprechpartnerin ist:
    Frau Roos
    Tel.: 06462/2007-20
    E-Mail: sandra.roos@lohra.de

     

     Lohra, den 20.04.2023
    Gez. Karina Schlemper-Latzel, Bürgermeisterin
     

     

     

     



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