Müllabfuhr im Ortsteil Weipoltshausen – Änderung der Abfuhrtage
An alle Bewohnerinnen und Bewohner von Weipoltshausen!
Auf Grund der Baumaßnahme „Erneuerung der Ortsdurchfahrt Weipoltshausen“ kam es in der Vergangenheit immer wieder zu Schwierigkeiten im Rahmen der regelmäßigen Müll- bzw. Sperrmüllabfuhr.
Um eine für alle Seiten zufriedenstellende Lösung zu erarbeiten, wurde in Abstimmung mit dem Müllabfuhrzweckverband (MZV), dem Disponenten der Fa. Knettenbrech & Gurdulic, dem Bauleiter vor Ort und den Fachdienstleitern des Bau- und Ordnungsamtes der Gemeinde Lohra folgende neue Regelung gefunden:
Bis zum Ende der Baumaßnahme (voraussichtlich im Sommer 2022) wird für den gesamten Ortsteil Weipoltshausen der Abfuhrtag auch für Rest- und Biomüll auf Freitag der entsprechenden Kalender- bzw. Abfuhrwoche verlegt.
Dies kann dazu führen, dass freitags bis zu 3 verschiedene Müllgefäße abgeholt werden.
Die v. g. Regelung wird erstmalig am Freitag, den 30.07.2021 umgesetzt.
Bei der Beantragung von Sperrmüll wird Ihnen mitgeteilt, wo dieser abgeholt wird.
Das Befahren des Baustellenbereiches ist ausschließlich für die Müllentsorgungsfirmen und deren Fahrzeuge freigegeben. Für alle anderen Verkehrsteilnehmer gelten für die gesamte Dauer der Baumaßnahme die ausgeschilderten Umleitungen.
Etwaige Änderungen werden rechtzeitig bekanntgegeben.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
MZV Biedenkopf: Tel.: 06465 – 9269-0, E-Mail: info@mzv-biedenkopf.de
Gemeinde Lohra: Herr Kirch, Tel.: 06462 – 2007-28, fabian.kirch@lohra.de
Für die Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung und danken gleichzeitig für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis.
gez. Karina Schlemper-Latzel
Bürgermeisterin
Der Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf informiert:
Deutlich eingeschränkte telefonische Erreichbarkeit des MZV Biedenkopf – Kontaktaufnahme per E-Mail bevorzugt
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger im Verbandsgebiet,
aktuell ist die Geschäftsstelle des Müllabfuhrzweckverbandes Biedenkopf nur noch mit der Hälfte der Mitarbeiter/innen besetzt, bzw. wurden diese in zwei Schichten aufgeteilt. Aufgrund von weiteren personellen Ausfällen ist die telefonische Erreichbarkeit darüber hinaus derzeit stark eingeschränkt.
Wir bitten daher alle Bürgerinnen und Bürger auf eine telefonische Kontaktaufnahme, sofern möglich, zu verzichten und bevorzugt per E-Mail Kontakt mit uns aufzunehmen. Sie erreichen den Verband unter folgender E-Mail-Adresse: info@mzv-biedenkopf.de, wichtige Formulare finden Sie auch zum Herunterladen auf unserer Homepage: www.mzv-biedenkopf.de.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis!
Die wichtigsten Änderungen finden sich im Bereich Anmeldung Sperrmüll, Papierzusatzgefäße und Gelbe Tonne
Sperrmüll
Einmal im Halbjahr kann für ein Grundstück Sperrmüll angemeldet werden.
Ausnahme: Grundstücke die ein Nachbarschaftsgefäß nutzen.
Gegen eine Gebühr von jeweils 110,00 € können weitere Anmeldungen erfolgen.
Sind auf dem Grundstück 10 Personen oder mehr gemeldet, ändert sich der Anspruch auf die kostenlosen Sperrmüllabfuhren.
Bei der Abholung des Sperrmülls werden bis zu 10 cbm sperrmüllfähige Gegenstände mitgenommen.
Wenn möglich sollten die Grundstückseigentümer von Mehrfamilienhäusern selbst den Sperrmüll anmelden, damit alle Mieter in den Genuss der kostenfreien Abfuhr kommen. Oder die Mieter sollten die Anmeldung mit dem Grundstückseigentümer abklären, damit der Eigentümer bei mehreren Mietparteien koordinieren kann.
Haushaltsauflösungen und Entrümpelungen sind auch weiterhin von der Sperrmüllabfuhr ausgeschlossen.
Wichtig! Die sperrigen Abfälle dürfen erst am Vorabend der Abfuhr bereitgestellt werden.
Papier
Jedem Grundstück steht satzungsgemäß ein 240 L Papiergefäß zu. Ab einer gemeldeten Personenzahl von 5 Personen wird ein weiteres Papiergefäß kostenfrei zur Verfügung gestellt. Übersteigt das Restmüllvolumen das Volumen des Papiervolumens stehen ebenfalls weitere Papiergefäße zur Verfügung. Weiterhin werden von den angemeldeten Grundstücken auch Beistellmengen in haushaltsüblichem Umfang mitgenommen.
Viele Bürger haben zusätzliche Gefäße von sich aus geordert bzw. haben sich nicht gemeldet, wenn sich die Personenzahl auf dem Grundstück reduziert hat. Ab dem 1. Januar werden diese Gefäße gebührenpflichtig! Sollten die zusätzlich vor Ort stehenden Gefäße nicht mehr benötigt werden, dann teilen Sie es uns bitte schriftlich mit. Wir werden die Abholung der Gefäße veranlassen.
Wir sind generell nicht für Gewerbetreibende zuständig, wenn diese allerdings über uns Restmüll entsorgen, werden auch satzungsgemäß Papiergefäße zugeteilt.
Die Abfallsatzung kann auf der Homepage des MZV unter https://mzv-biedenkopf.de/wp-content/uploads/2020/12/Neufassung-der-Abfallsatzung-01.01.2021.pdf eingesehen werden.
Gelbe Tonne
Seit 1991 ist in Deutschland die Einsammlung und Entsorgung von Verpackungen die Privatwirtschaft verantwortlich. Grundlage ist das Verpackungsgesetz. Bundesweit gibt es derzeit 8 Systembetreiber (der bekannteste ist sicher die Duales System Deutschland GmbH „DSD“), die sowohl die Einsammlung, als auch die Sortierung und Verwertung von Verpackungen organisieren. Finanziert wird das Ganze über Lizenzentgelte. Wer Verpackungen in Umlauf bringt, muss ein Lizenzentgelt an die Systembetreiber zahlen, mit dem dann die Kosten der Verpackungsentsorgung finanziert werden.
Der Müllabfuhrzweckverband, der ansonsten für die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten verantwortlich ist, hat bei der Verpackungsentsorgung lediglich die Möglichkeit, auf das Sammelsystem in begrenztem Umfang Einfluss zu nehmen, also auf die Frage, wie werden die Verpackungen bei den Bürgerinnen und Bürgern abgeholt.
Diesen Einfluss hat der Müllabfuhrzweckverband gemeinsam mit den Städten, Gemeinden und dem Landkreis geltend gemacht und dafür gesorgt, dass die Gelben Säcke ab 2021 weitgehend durch Gelbe Tonnen ersetzt werden und damit zumindest der durch die Kunststoffsäcke zusätzlich entstehende Abfall zukünftig nicht mehr anfällt.
Das von den Dualen Systemen beauftragte Unternehmen ist das bereits im Verbandsgebiet tätige Unternehmen KNETTENBRECH + GURDULIC. Die Beauftragung erfolgt ab dem 01. Januar 2021 bis 31. Dezember 2023.
Welche Veränderungen gibt es im Verbandsgebiet?
o Die Kommunen Cölbe, Wetter, Wohratal, Neustadt und Münchhausen werden mit Gelben Tonnen ausgestattet. Die Auslieferung der Gefäße erfolgt nach Auskunft der Abfuhrfirma ab der 3. KW 2021.
o Die Dosencontainer in diesen Kommunen entfallen.
o In allen 15 Mitgliedskommunen des MZV wird ab der 5. gemeldeten Person/Grundstück ein weiteres Gefäß zur Verfügung gestellt.
o Die schon vorhandenen Gelben Tonnen in den 10 Mitgliedskommunen Angelburg, Bad Endbach, Biedenkopf, Breidenbach, Dautphetal, Fronhausen, Gladenbach, Lahntal, Lohra und Steffenberg bleiben vor Ort, hier erfolgt nur eine Aufstockung (ab 5. Person).
Diese Gefäßauslieferungen werden frühestens ab März erfolgen.
o Wer ein zusätzliches Gefäß (ab der 5. Person/Grundstück) nicht möchte, kann dies im Vorfeld mitteilen. Meldungen können über die Hotline der Dualen Systeme oder dem Müllabfuhrzweckverband erfolgen.
o Bei Mehrmengen können zusätzlich transparente Säcke zur Abfuhr bereitgestellt werden.
o Gelbe Säcke werden nur noch für vereinzelte Grundstücke zur Verfügung gestellt z.B. Oberstadt Biedenkopf.
Die Dualen Systeme verfügen über ein eigenes Beschwerdemanagement und sind für Änderungen im Tonnenbestand selbst verantwortlich. Sie haben darum gebeten, dass die Bürger direkt mit ihnen kommunizieren.
Unter folgender Hotline- Nummer und Hotline- Mailadresse sind sie ab sofort erreichbar:
Hotline DSD: 0800–101 58 60, Mailadresse: kommunal-mittelhessen@knettenbrech-gurdulic.de
Wir werden selbstverständlich auch weiterhin den Bürgern als „Vermittler“ zur Verfügung stehen.
gez. Reichel – Leiterin der Geschäftsstelle
Nachfragen hinsichtlich der gelben Tonne künftig nur direkt an KNETTENBRECH + GURDULIC Mittelhessen
Solms, 19.04.2021 – In den vergangenen Wochen kam es zu deutlich vermehrten Anrufen und Kontaktaufnahmen hinsichtlich der Gelben Tonne beim Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf (MZV). Wir möchten darauf hinweisen, dass der Verband hier lediglich als Vermittler fungiert und darum bitten, Ihre Anliegen diesbezüglich direkt an KNETTENBRECH + GURDULIC Mittelhessen zu richten. Sie erreichen uns über die dafür eingerichtete Hotline unter: 0800/10 15 860 oder via E-Mail an kommunal-mittelhessen@knettenbrech-gurdulic.de.
Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf unserer Unternehmenswebseite: www.knettenbrech-gurdulic.de/leistungen/lvp-entsorgung.
Die Nachlieferung der Gelben Tonne im Landkreis wird voraussichtlich bis Ende Mai dauern. Wir hoffen auf Ihr Verständnis.
Über die KNETTENBRECH + GURDULIC Gruppe
Die Knettenbrech + Gurdulic Gruppe zählt mit über 250 Millionen Euro Jahresumsatz zu den führenden Branchenvertretern Deutschlands. Aus dem 2001 gegründeten Familienunternehmen hat sich eine mittelständische Unternehmensgruppe entwickelt, die mit individuellen und am Kunden ausgerichteteEntsorgungs-, Versorgungs- und Dienstleistungskonzepten für eine neue, verantwortungsbewusste und zukunftsorientierte Branchengeneration steht. Hauptgeschäftsführer der Gruppe ist Steffen Gurdulic. Das Unternehmen hat seinen Hauptsitz in Wiesbaden und beschäftigt zwischenzeitlich über 2.000 Mitarbeiter an über 25 Standorten.
KNETTENBRECH + GURDULIC
Mittelhessen GmbH & Co. KG
Solmser Gewerbepark 30-32
35606 Solms
E-Mail: info@knettenbrech-gurdulic.de
Pressekontakt
KNETTENBRECH + GURDULIC
Referentin Unternehmenskommunikation
E-Mail: n.kuhnigk@knettenbrech-gurdulic.de
Tel.: +49 611 696 388
Ordentlich bereitgestellter Sperrmüll – hier kann die Abfuhr ordnungsgemäß erfolgen!
So nicht – nicht einsehbarer Müll in Tüten, Autoteile sind kein Sperrmüll
So nicht - Material aus Umbaumaßnahmen, Altpapier, in Tüten verpackter Müll
Das Abfuhrunternehmen ist nicht verpflichtet, den Sperrmüll nach Sperrmüll-fähigen Gegenständen zu durchsuchen.
Das Thema Sperrmüll ist derzeit hochaktuell – sei dies durch die Nachwirkungen der Corona-bedingten Aufenthalte in Privathaushalten oder durch die Sommerferien – es wird ausgemistet!
Auch in unseren Mitgliedskommunen haben wir in den vergangenen Monaten einen Anstieg der Sperrmüll-Anmeldungen registriert. Damit verbunden zeichnete sich auch ab, dass oft noch Unsicherheit herrscht, wie Sperrmüll anzumelden ist, wie dieser bereitzustellen ist und was eigentlich alles zum Sperrmüll zählt.
Gerade im letztgenannten Bereich fand die beauftragte Abfuhrfirma des Öfteren vermeintlich bereitgestellten Sperrmüll vor, dessen Gegenstände alle auf einen Haufen geworfen wurden, in Tüten und anderen Behältnissen verpackt war und generell auch viele Gegenstände enthielt, die nicht als Sperrmüll zählen und beispielsweise über die Restmülltonne entsorgt werden müssen.
Um Situationen wie diese zu vermeiden, eine ordnungsgemäße Abfuhr zu gewährleisten und etwaigen Enttäuschungen vorzubeugen, warum etwas nicht mitgenommen wurde, geben wir Ihnen heute einen Leitfaden an die Hand, der die wichtigsten Punkte zum Thema Sperrmüll noch einmal übersichtlich zusammenfasst.
Was zählt eigentlich zum Sperrmüll?
Prinzipiell werden alle sperrigen Haushaltsgegenstände, die aufgrund ihrer Größe nicht in die Restmülltonne passen, abgeholt. Kurz gesagt wird all das mitgenommen, was Sie auch bei einem Umzug mitnehmen würden und nicht fest mit dem Haus verbaut ist. Im Einzelnen wären das beispielsweise:
Was zählt nicht zum Sperrmüll? (in Klammern finden Sie jeweils einen Hinweis zur korrekten Entsorgung)
Weitere Hinweise:
Wie sollten die Gegenstände bereitgestellt werden?
· Bitte stellen Sie keinen Sperrmüll in fest verschlossenen Behältnissen oder Tüten bereit – die Mitarbeiter des Abfuhrunternehmens müssen in der Lage sein, einen Blick auf die Gegenstände zu werfen.
· Beachten Sie, dass das Abfuhrunternehmen generell nicht verpflichtet ist, den Sperrmüll nach Sperrmüll-fähigen und nicht-Sperrmüll-fähigen Gegenständen zu sortieren.
· Achten Sie in Ihrem eigenen Interesse darauf, die Gegenstände ordentlich bereitzustellen, um eine ordnungsgemäße Abfuhr zu gewährleisten. Zu hoch aufgeschichteter oder verschachtelt bereitgestellter Sperrmüll stellt auch für die Abfuhrfirma eine Gefahr dar.
· Alle Gegenstände dürfen nicht länger als 2 Meter und nicht breiter als 1 Meter sein und nicht mehr als 50 kg pro Gegenstand wiegen. Die Sperrmüllmenge darf die Maximalmenge von 10 Kubikmetern (z. B. 10 m Länge x 1 m Breite x 1 m Höhe oder 5 m Länge x 2 m Breite x 1 m Höhe, usw.) nicht überschreiten.
· Das Zerkleinern bzw. Zerlegen von beispielsweise Möbelstücken ist erlaubt, sofern diese dann den genannten Maßen entsprechen. Es ist jedoch davon abzusehen, kleine Gegenstände noch weiter zu zerkleinern, da dies den Arbeitsaufwand der Abfuhr deutlich erhöht. Zu stark verkleinerte Gegenstände zählen nicht mehr als Sperrmüll und müssen über die Restmülltonne entsorgt werden.
Was ist bei der Bereitstellung zu beachten?
· Achten Sie bitte darauf, den Sperrmüll erst am Vorabend der Einsammlung an den Straßenrand zu stellen.
· Stellen Sie bitte Ihren Sperrmüll dort bereit, wo Sie auch Ihre Tonnen zur Leerung bereitstellen – nur so kann die Abfuhr durch das große Fahrzeug gewährleistet werden.
· Bitte achten Sie darauf, den Sperrmüll an einer gut zu erreichenden Stelle bereitzustellen. Hierfür eignet sich der zur Fahrbahn liegende Rand des Gehwegs. Sollte kein Gehweg vorhanden sein, nutzen Sie bitte den äußersten Fahrbahnrand, um den Verkehr nicht
zu zu beeinträchtigen.
Und sollte ein Möbelstück mal zu schade für den Sperrmüll sein:
Das Marburger Recycling-Zentrum-Gebrauchtwarenkaufhaus (Gisselberger Str. 33, 35037 Marburg, Tel.: 06421/87333-0) nimmt noch gebrauchsfähige Möbel gerne als Spende entgegen, um diese wieder aufzubereiten und im Gebrauchtwarenkaufhaus erneut zu verkaufen. So leisten Sie mit Ihren aussortierten Möbeln noch einen Beitrag zur Abfallvermeidung und Wiederverwendung!
Wie können Sie Sperrmüll anmelden?
· Online anmelden: Der bequemste Weg ist die Anmeldung auf der Webseite des MZV (https://mzv-biedenkopf.de) unter dem Reiter „Entsorgung-Sperrmüll“.
· Mittels Anforderungskarte: Die Anforderungskarten erhalten Sie in Stadt- und Gemeindeverwaltungen, beim Müllabfuhrzweckverband und in Sparkassen. Die ausgefüllte Karte schicken Sie bitte frankiert an die aufgedruckte Adresse oder werfen Sie beim Müllabfuhrzweckverband ein. Bitte füllen Sie die Sperrmüllkarten sauber und in lesbarer Druckschrift aus.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie Ihren Sperrmüll online angemeldet haben oder auf der Anforderungskarte eine E-Mail-Adresse angegeben haben, erhalten Sie Ihren Abfuhrtermin ebenfalls per E-Mail. Andererseits erhalten Sie Ihren Termin zeitnah vor dem Abfuhrtermin per Post. Bitte beachten Sie, dass bis zum Abfuhrtermin bis zu vier Wochen vergehen können.
So erreichen Sie uns:
Sollten Sie noch Fragen zum Thema Sperrmüll haben, können Sie sich gerne an uns (Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf, Hausbergweg 1, 35236 Breidenbach, Tel. 06465/9269-0, E-Mail: info@mzv-biedenkopf.de) wenden. Unsere Servicezeiten sind montags bis donnerstags von 8:30-12:00 Uhr und 14:00-15:30 Uhr, sowie freitags 8:30-12:00 Uhr und nach vorheriger Absprache.
Die Müllentsorgung in der Gemeinde Lohra wird vom Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf durchgeführt.
Über die Internetpräsenz unter der Adresse www.mzv-biedenkopf.de wird der Verband mit seinen Aufgaben
vorgestellt.
Durch die ausführlichen Informationen zur Getrenntsammlung von Abfällen und dem Abfall-ABC soll die
Frage "Was wohin?" erleichtert werden.
Über das Abfall-ABC werden Antworten auf Entsorgungsfragen von "A" wie Abflussreiniger bis "Z" wie
Zigarettenrest gegeben.
Außerdem stehen Informationen zu den Selbstanlieferungsstellen für verschiedene Abfälle zur Verfügung.
Sollten Sie eine defekte oder verschwundene Tonne melden wollen, können Sie dies jetzt auch per Mail über
die Homepage des Verbandes mitteilen.
Über die Homepage können Sie sich über die verschiedenen Abfallgefäße und Gebühren informieren.
Zur Information stehen Ihnen auch die Satzungen des Müllabfuhrzweckverbandes online zur Einsicht zur
Verfügung.
Bitte Sperrmüllkarte bei der Gemeindeverwaltung abholen oder online beim MZV beantragen
Ab sofort muss bis spätestens Mittwoch in der Verwaltung unter der Telefonnummer 06462/2007-10
Astschnitt und Bauschutt angemeldet werden. Die Annahme erfolgt in den geraden Wochen
donnerstags in der Zeit von 15.00 bis 16.00 Uhr.
Gebühren: abhängig von der Menge z.B. 7,50 € PKW-Anhänger,
15,00 € großer Anhänger
Privatanlieferung von Bioabfall => Müllumladestation Marburg, Siemensstraße 5, Marburg-Wehrda,
Tel. 06421/94899-28
Öffnungszeiten: Mo-Fr. 8.00-15.30 Uhr, Samstag 01.11.-28./29.02.: 8.00-11.00 Uhr und 01.03.-31.10.: 8.00-12.00 Uhr
Lohra: Betriebshof, Jahnstraße 10-14
Anmeldung erforderlich unter Tel. 06462/2007-10
Annahme: in den geraden Kalenderwochen donnerstags von 15.00-16.00 Uhr
Gebühren: Eimer 0,75 € oder Speisfass 3,00 €
Folgende Firmen betreiben das Verfahren "Bauschuttrecycling" für größere Mengen unbelasteten Bauschutt:
Kann der Bauschutt von dem Verursacher nicht selbst entsorgt werden, so besteht die Möglichkeit, ihn durch
in unserem Landkreis ansässige Containerdienste abtransportieren und verwerten zu lassen.
Dies sind zum Beispiel:
Weitere Firmen finden Sie in den "Gelben Seiten".
Wenn Bauschutt z. B. mit Holz oder Papier verunreinigt ist, wird er automatisch zu Baustellenabfall. Er ist
dann nicht mehr wiederverwertbar, sondern muss als Abfall über die Müllumladestation Wehrda, Siemensstraße 5,
35041 Marburg, Tel. 06421/9489928, entsorgt werden.
Die Annahmegebühr beträgt dann 197,00 € + MwSt. pro Tonne (Änderungen vorbehalten).
Soll im Gegensatz hierzu Beton- oder Mauerwerksabbruch in reiner Form bei einer Wiederaufbereitungsfirma
angeliefert werden, sind die Kosten bei den jeweiligen Firmen anzufragen.
Voraussetzung zur Wiederaufbereitung ist die saubere Erfassung der wiederzuverwertenden Materialien.
Wiederverwertbar sind u. a.: Mauerwerksabbruch, Dachziegel, un- und schwachbewehrter Beton,
Betonsteine, Putz und Mörtel, Fliesen und Steinzeug, Bims und Gasbeton, Rand- und Pflastersteine,
Straßenaufbruch.
Nicht wiederverwertbar sind u. a.: Baustellenabfälle (z. B. Holz, Papier, Kunststoff, Metalle), teer- und
pechhaltige Materialien, asbesthaltige Materialien, Gips, Rigips, Stein- und Mineralwolle. Asbesthaltige
Materialien, Stein- und Mineralwolle können Sie durch die Firmen
Sobald Bauschutt verunreinigt ist, kann er derzeit nur als Müll oder sogar nur als Sondermüll entsorgt
werden.
Eine nachträgliche Sortierung bei den aufbereitenden Firmen ist kaum möglich. Somit ist es sinnvoll,
dass bereits beiden Abbrucharbeiten die Sortierung stattfindet. Sie können direkt mit den aufbereitenden
Firmen oder mit
Containerdiensten Kontakt aufnehmen und Annahmegebühren sowie weitere Einzelheiten erfragen.
Termine für die Abholung können unter der Service-Nr. 06421/87333-0 vereinbart werden.
Hierbei können auch nähere Einzelheiten erfragt werden.
Anrufe zur Vereinbarung eines Termins sollten frühzeitig ca. 2 Wochen vor dem jeweiligen Abholtermin
erfolgen.
Unter dem Begriff Sonderabfall fasst man Abfälle zusammen, von denen eine Gefährdung für Mensch
und Umwelt ausgeht und die aufgrund ihrer chemischen Zusammensetzung nicht gemeinsam mit dem
übrigen Abfall entsorgt werden dürfen.
Darunter fallen: nicht ausgehärtete Farbreste, alte Fotochemikalien, Pflanzenschutzmittel, Lösungsmittel,
Lacke, Holzschutzmittel, verschmutzte Öle, etc.
Die Erfassung dieser Abfälle erfolgt im Landkreis Marburg-Biedenkopf im Rahmen von mobilen
Sammlungen. Die Bewohner des Landkreises und Gewerbebetriebe haben bei diesen Sammlungen
die Möglichkeit Schadstoffe kostenfrei abzugeben. Dabei ist folgendes zu beachten:
Auf der Müllumladestation in Marburg kehrt die Abfallwirtschaft Lahn-Fulda für alle Anlieferer - privat, gewerblich, kommunal - zu den
gewohnten Öffnungszeiten zurück:
Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Samstag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Die verlängerten Öffnungszeiten dienstags und donnerstags werden damit aufgehoben.
Wir bitten alle Kund*innen die Abstandsregel von mindestens 1,50 m zu beachten und möglichst allein
oder maximal zu zweit auf unsere Anlage zu kommen.
.
Die Termine können dem offiziellen Tourenplan entnommen oder auf der Homepage der
Abfallwirtschaft Lahn-Fulda unter www.a-lf.de eingesehen werden.
Wichtiger HInweis: Bitte beachten Sie bei der Anlieferung die allgemein gültigen Abstands- und
Hygieneregeln.
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Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen
Leuchtstoffröhren und Energiesparleuchten können primär bei den Annahmestellen für Elektro- und
Elektronikaltgeräte und nur in Kleinmengen bei der Sonderabfallsammlung abgegeben werden.
Für Energiesparlampen baut Lightcycle derzeit ein bundesweites Rücknahmesystem bei Verkaufsstellen
Umgehungsstraße 7
35043 Marburg-Cappel
Tel.: 06421 9441-0
Fax: 06421 9441-10
E-Mail: Elektro-Altgeraete@integral-online.de
Öffnungszeiten
Mo.- Fr.: 7:30 Uhr bis 18:30 Uhr
Sa.: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Produkt Recycling |
Wertstoffrecycling |
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Auch in Cölbe findet jetzt ein Repair-Cafe statt. Hier reparieren Senioren, die technische Berufe erlernt haben,
defekte Geräte auf Spendenbasis.
Ziel ist es, das Wissen der Senioren zu erhalten, die Geräte länger nutzbar zu machen und die Umwelt zu
schonen.