Jahreshauptversammlung Förderverein Waldschwimmbad Kirchvers
Beginn 19:30 Uhr
Ort: DGH Kirchvers, Schulweg 2 |
Veranstalter: Förderverein Waldschwimmbad Kirchvers e.V.
Am Montag, den 24. März 2025 findet um 19:30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Kirchvers (kleiner Saal) die Jahreshauptversammlung des Fördervereins Waldschwimmbad Kirchvers statt.
Hierzu sind alle Vereinsmitglieder herzlich eingeladen.
Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
1. Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und der endgültigen Tagesordnung
2. Jahresbericht des Vorstands
3. Kassenbericht
4. Kassenprüfbericht und Aussprache
5. Entlastung des Vorstandes
6. Ergänzungswahl zur Kassenprüfung
7. Satzungsänderung
§ 4 Absatz 1 Satz 2 soll folgende Fassung erhalten:
„Der Vorstand kann für die Erledigung eindeutig umschriebener Aufgaben im
Rahmen des Vereinszwecks Ausschüsse einrichten oder Personen
beauftragen.“
§ 10 Absatz 1 soll folgende Fassung erhalten:
„Unter Beachtung der Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes werden zur Erfüllung des Zwecks und der Aufgaben des Vereins personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder erhoben und in dem vereinseigenen EDV- System gespeichert, genutzt und verarbeitet. Die personenbezogenen Daten
werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt.
Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Satzung stimmen die Mitglieder der Speicherung, Verarbeitung und Übermittlung ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Erfüllung der Aufgaben und des Vereinszwecks zu. Jedes Mitglied hat das Recht auf Auskunft über seine gespeicherten Daten und Berichtigung seiner gespeicherten Daten im Falle der Unrichtigkeit.
Der Verein fertigt zur Dokumentation der Vereinsgeschichte Bild- und
Tonaufzeichnungen bei Sport- und Festaktivitäten an. Diese Aufzeichnungen werden vereinsintern, in lokalen Medien, der vereinsbetriebenen Homepage sowie sozialen Medien verwendet. Der Nutzung von Fotos der eigenen Person kann jedes Mitglied jederzeit widersprechen.
Näheres ist in der Datenschutzordnung (DSO) des Vereins geregelt.
Die DSO ist nicht Bestandteil der Satzung. Für den Erlass, die Änderung und die Aufhebung der DSO ist der Vorstand zuständig. Die aktuelle DSO wird mit der Veröffentlichung auf der Homepage des Vereins unter der Rubrik „Datenschutzordnung“ für alle Mitglieder verbindlich.“
8. Arbeitsprogramm und Badesaison 2025
9. Verschiedenes
Der Vorstand freut sich über eine rege Beteiligung!
Förderverein Waldschwimmbad
Kirchvers e.V.
Der Vorstand