Die Gemeindeverwaltung ist aufgrund einer internen Schulung am Donnerstag, den 09.02.2023 geschlossen. Die telefonische Erreichbarkeit ist auf Notfälle (Sterbefälle) beschränkt.
Notfallnummer Standesamt/Friedhofsverwaltung (Sterbefälle): 0157/37853257
Ab November führt die Gemeinde Lohra folgende Energiesparmaßnahmen mit öffentlicher Wirkung ein. Hausintern werden in der Gemeindeverwaltung sowie dem Betriebshof weitere Maßnahmen eingeführt.
Die Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung werden angepasst. Ab 01. November 2022 ist die Verwaltung am Montag, Mittwoch und Donnerstag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlich am Dienstag von 14:00 bis 17:00 Uhr und am Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Freitags bleibt die Verwaltung geschlossen und alle Mitarbeiter arbeiten im Homeoffice und sind über die Durchwahlnummern erreichbar.
Das Bürgerhaus in Lohra und das Dorfgemeinschaftshaus in Kirchvers werden weiter betrieben und bleiben geöffnet, da sie auch im Katastrophenfall zur Verfügung stehen müssen (Notunterkünfte). Die Temperaturen in beiden Häusern werden auf 19 Grad reduziert.
Die Dorfgemeinschaftshäusern in Rodenhausen, Rollshausen und Reimershausen bleiben geschlossen, die Temperatur in den Häusern wird auf 10 Grad reduziert. Die Räumlichkeiten der Feuerwehren in den Dorfgemeinschaftshäusern sind von dieser Regelung ausdrücklich ausgenommen.
Anmietungen für die Häuser in Rodenhausen, Rollshausen und Reimershausen, die bereits jetzt gebucht wurden, können durchgeführt werden, jedoch wird die Temperatur auch hier auf 19 Grad begrenzt.
(Beispiel Fließpfadkarte)
Welche Straßen oder Plätze sind bei Starkregen besonders gefährdet? Gibt es in unserer Kommune kritische Bereiche, die in einem Überflutungsbereich liegen? Gibt es starke Hangneigungen bei landwirtschaftlichen Flächen, von denen das Wasser in den Ort fließt? Um das aufzuzeigen, eignen sich für kleinere Ortschaften oder Ortsteile, besonders im ländlichen Raum, die Fließpfadkarten. Sie zeigen (in einer Auflösung von 1 m²) eine erste Übersicht der potenziellen Fließpfade, die das Regenwasser bei einem Starkregenereignis nehmen würde.
Einbezogen werden Hangneigungen in unterschiedlichen Abstufungen, Landnutzungen und Gebäudeinformationen. Die Fließpfade werden mit einem Puffer von 20 m dargestellt, um die Gefährdung von Gebäuden oder anderer Infrastruktur besser sichtbar zu machen.
Aufgrund der Auflösung des Digitalen Geländemodells von 1 m² ist es nicht möglich, feine Geländestrukturen in der Karte zu berücksichtigen. Durchlässe, Mauern und Gräben führen dazu, dass Fließpfade womöglich abgeleitet werden und die Darstellung nicht mehr der Realität entspricht. Die Karte ist letztendlich nur so gut wie ihre Datengrundlage.
Deshalb bitten wir um Ihre Mithilfe. Sie kennen die Örtlichkeiten genau und erkennen die Fehler auf der Karte. Geben Sie Ihre Hinweise an die Gemeindeverwaltung weiter – Tel. 06462 / 2007-0 oder info@lohra.de oder über unsere Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher.
Über unsere Homepage können Sie die Karte jederzeit digital einsehen.
In der Gemeindeverwaltung und dem Dorfgemeinschaftshaus Kirchvers hängt die Karte aus. Hier bitten wir um eine kurze Terminabsprache – Tel. 06462 / 2007-0.
Link zur Fließpfadkart der Gemeinde Lohra
https://hessendrive.hessen.de/public/download-shares/k7ZE1HDlZHCMa1BZPcwHNIDPdGwcvNwf
Corona
Regelungen für öffentliche Gebäude in der Gemeinde Lohra
Aktuelle Informationen erhalten Sie jederzeit unter dieser Internetadresse:
https://www.hessen.de/handeln/corona-in-hessen
Regelungen für die Dorfgemeinschaftshäuser
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Die Dorfgemeinschaftshäuser werden wieder für private Veranstaltungen zur Verfügung gestellt. Hierbei bleibt es jedem Veranstalter selbst überlassen, welche Hygienemaßnahmen er für geeignet hält. Bei einer Unterschreitung des Mindestabstands und größeren Menschenansammlungen im Innenbereich werden weiterhin OP-Masken oder FFP 2 Masken dringend empfohlen. Eine 3G oder 2G Regelung ist immer noch zulässig und kann von dem Veranstalter verlangt werden, dennoch ist diese nicht mehr verpflichtend. Der Veranstalter trägt hierbei im vollen Umfang die Verantwortung für die Veranstaltung.
Regelungen für das Rathaus
· Das Betreten des Rathauses kann wieder ohne Maske, weiterhin aber mit vorheriger Terminvergabe erfolgen.
· Desinfektionsmittel steht im Eingangsbereich.
Sollten Sie Fragen zu den aktuellen Regelungen haben, steht Ihnen unser Sacharbeiter Herr Fabian Kirch unter den folgenden Kontaktdaten gerne zur Verfügung:
E-Mail: Fabian.Kirch@Lohra.de
Tel.: 06462/200728
Diese Regelungen gelten vorerst bis auf Widerruf durch den Bürgermeister der Gemeinde Lohra.
Der Landkreis Marburg-Biedenkopf hat Hotlines geschaltet, die werktags zwischen
9:00 Uhr und 16:00 Uhr erreichbar sind.
Für Fragen rund um das Coronavirus stehen das Gesundheitsamt unter der
Tel. 06421/4054444 und für Fragen zur Schließung von Schulen und
Kindertageseinrichtungen die Nummer 06421/4051888 zur Verfügung.
Ansprechpersonen im Erkrankungsfall (Husten, Fieber, Gliederschmerzen; Halsschmerzen)
sind alle niedergelassenen Hausärztinnen und Hausärzte und außerhalb der Sprechzeiten
die Zentrale des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes.
Diese klären ab, ob eine Infektion mit dem Coronavirus oder eine andere ansteckende
Erkrankung, wie zum Beispiel Influenza, in Betracht kommt. Die zentrale Rufnummer des
Ärztlichen Bereitschaftsdienstes 116 117 ist rund um die Uhr erreichbar.
Wichtig ist, dass sich alle Personen, die möglicherweise eine ansteckende Erkrankung haben –
insbesondere auch bei Verdacht auf Coronavirus – vorher telefonisch in der Praxis anmelden
und das weitere Vorgehen absprechen, damit sichergestellt werden kann, dass sich eine
Infektion in Wartebereichen von Arztpraxen unter den dort anwesenden Patientinnen und Patienten
nicht weiter verbreitet.